Im Rahmen unserer Marktbeobachtungspflicht mussten wir feststellen, dass einzelne Partner im Elektrofachhandel und Elektrofachhandwerk nach wie vor Begriffe wie „Kinderschutz“, „kindersicher“ und ähnliche mehr in Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Verkauf unserer SCHUKO-Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz nutzen. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie dringend dazu auffordern, Ihre eigene Kommunikation auf sämtlichen von Ihnen genutzten Kanälen dahingehend zu überprüfen, ob Sie Gira Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz (Shutter) auf diese Weise irreführend darstellen. Sollte dies der Fall sein, weisen wir Sie hiermit explizit dazu an, dies umgehend zu unterlassen und Ihre Kommunikation entsprechend zu ändern. Wir empfehlen, dass Sie stattdessen deutlich machen, dass Gira Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz (Shutter) das Risiko verringern, dass Menschen mit spannungsführenden Teilen in Berührung kommen können (Erhöhter Berührungsschutz gemäß DIN VDE 0620-1). Unser Produkt erfüllt übrigens auch die neue Vorgabe des VDE – enthalten in Abschnitt 10.5 des aktuellen Normentwurfs E DIN VDE 0620-1:2019-03 –, wonach „unter Verwendung der Lehre 13 sowohl über die Kontakteintrittslöcher als auch über alle weiteren im Einbauzustand zugänglichen Öffnungen der Steckdose keine spannungsführenden Teile berührbar sein“ dürfen. Natürlich können Sie zur Darstellung der Gira Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz (Shutter) auch die entsprechenden Texte aus unserem Produktkatalog nutzen.