FAQ

Was versteht der VdS unter dem Begriff "Personenschutz"?

Antwort

Der VdS versteht unter dem Begriff "Personenschutz" die automatische Weiterleitung des Notrufes (z. B. durch einen Überfallmelder).

Beispiel:

- Aufschaltung der Alarmzentrale auf einen dauerhaft besetzten Wachdienst mittels AWUG 090000.

- Weiterleitung für private Nutzung via. Telecoppler 233500.

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