FAQ

Was versteht der VdS unter dem Begriff "Organisatorische Zwangsläufigkeit"?

Antwort

Unter dem Begriff Organisatorische Zwangsläufigkeit versteht der VdS alle organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der Zwangsläufigkeit. Dies sind beispielsweise die - Zugangsüberwachung - Anwesenheitsüberwachung - Abgangsüberwachung von Personen.

Produkt


Artikelnummer: xxxxxx

Hat Ihnen die Antwort weitergeholfen?

Wenn wir Ihnen nicht weiterhelfen konnten, dann nehmen Sie doch Kontakt mit uns auf.