FAQ

Welche Überwachungsmaßnahmen werden durch Einbruch- und Gefahrenmeldeanlagen übernommen?

Antwort

Folgende Überwachungsmaßnahmen werden durch Einbruch- und Gefahrenmeldeanlagen übernommen:

  • Außenhautüberwachung: Fenster und Türen mit Magnetkontakt und Glasbruch überwachen.
  • Schwerpunktüberwachung: Räume, in denen sich schwerpunktmäßig Wertgegenstände befinden, werden mit Bewegungsmeldern überwacht.
  • Fallenüberwachung: Bereiche, die der eingedrungene Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit betritt, werden mit Bewegungsmeldern überwacht.

 

  • Scharfschaltlinien:

Linie Intern: Innenraumüberwachung / Schwerpunktüberwachung / Fallenüberwachung.

Linie Extern: Außenhautüberwachung

- Sicherheit:

24H Linie: Permanente Auswertung unabhängig von den Scharfschaltzuständen intern und extern.

Anwendungsbereich: Rauchwarnmelder o.ä.

Produkt

Gefahrenmeldeanlagen
Artikelnummer: xxxxxx

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