Herstellererklärung und Zertifikate

WEEE Richtlinie

Durch die Kennzeichnung mit diesem Symbol wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf folgende Pflichten hingewiesen:

  • Dieses Elektrogerät ist durch den Besitzer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zur weiteren Verwertung zu entsorgen.
  • Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnom­men werden können, sind getrennt zu entsorgen.
  • Vertreiber der Elektrogeräte oder Entsorgungsbetriebe sind zur unentgeltlichen Rücknahme verpflich­tet.
  • Im Elektrogerät enthaltende personenbezogene Daten sind vor der Entsorgung eigenverantwort­lich zu löschen.

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