Anmeldung zum Vortrag Gefahrenübergang in der Baupraxis

Wann dreht das Eigentumsverhältnis von verbautem Material vom Auftragnehmer an den Auftraggeber? Was bedeutet der Gefahrenübergang? Hier existiert eine Haftungslücke für den Auftragnehmer. Wir zeigen die Vorgehensweise zu Teilabnahme und erläutern die Vor- und Nachteile. Vorbereitete Formulare und Formulierungen erleichtern die tägliche Arbeit. Referent: RA Markus Cosler

Anmeldung zum Vortrag am 16.11.2021 um 09:30

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