Die Fördermittelbeantragung ist direkt bei der KfW und immer vor Beginn der Maßnahmen zu stellen. Es empfiehlt sich, dies frühzeitig zu tun, da die Fördermitteltöpfe nachfragebedingt auch schon innerhalb des Jahres ausgeschöpft sein können. Ganz wichtig: Ist der Antrag einmal abgeschickt, sind Änderungen nicht mehr möglich bzw. kann ein weiterer Antrag frühestens 12 Monate nach der letzten Zusage gestellt werden. Eigenleistungen können nicht angerechnet werden. Die Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen durchgeführt und anhand einer Fachunternehmerbestätigung belegt werden. Auch die technischen Mindestanforderungen der KfW sind einzuhalten. Weiterführende Infos und die entsprechenden Formulare finden Sie auf den Seiten der KfW.
Zum KfW-Förderprogramm Einbruchschutz – Investitionszuschuss 455-E