Antwort
Das nachträgliche Anbringen eines erhöhten Berührungsschutzes sowie das Verwenden einer längeren Befestigungsschraube in einer SCHUKO-Steckdose ist nicht zulässig, da die Steckdose dadurch ihre VDE-Zulassung verliert.
Gemäß VDE-Vorschriften müssen wegen der elektrischen Übergangswiderstände die Stifte eines SCHUKO-Steckers mit einer bestimmten Mindestlänge im Steckdosenunterteil eingesteckt sein. Hierdurch ist der Abstand vom Unterteil zur Abdeckung und die Stecktiefe des Steckers in der Abdeckung eindeutig definiert und darf nicht verändert werden (siehe VDE 0620).
Die Schraubenlänge der Mittelschraube ist so gewählt, dass bei normalem Gebrauch (z. B. bei Tapetenausgleich) die Abdeckung am Unterteil befestigt werden kann. Wird nun etwas Dickeres zwischen Unterteil und Abdeckung eingefügt oder aber von vorne etwas in den SCHUKO-Topf hinein gelegt, würden die oben genannten Maße verändert. Die Sicherheit ist damit nicht mehr gewährleistet. Dadurch verliert die Steckdose ihre VDE- Zulassung.
Gira führt Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz in allen Gira Schalterprogrammen, bei denen der Berührungsschutz von hinten in die SCHUKO-Abdeckung integriert ist. Dabei handelt es sich um einen Drehflügel, der sich nur öffnet, wenn beide Löcher gleichzeitig bestückt werden. Ob die Steckdose mit einem erhöhten Berührungsschutz versehen ist, kann beim Einstecken des Steckers an einem leichten Widerstand erkannt werden, der überwunden werden muss. Die Abdeckungen sind als Ersatzteil auch einzeln lieferbar (Bestell-Nr. 921 xx).
Einbau und Montage elektrischer Geräte dürfen nur durch Fachpartner erfolgen. Bitte beachten Sie die Hinweise unter https://www.gira.de/service/bauherren/installationshinweis.html